Seit dem 1. Mai 2016 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, verbunden mit Verschärfungen in Sachen Energieausweis zu der Vorgängerverordnung.
Man unterscheidet zwischen Energiebedarfs- und Verbrauchsausweis. Beide besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren. Welche Variante für Sie zulässig ist, hängt vom Baujahr, Anzahl der
Wohneinheiten etc. ab.